1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen, vertragsähnlichen Beziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen der HUMANSTARSapp GmbH, Steinacher Straße 6-12, 90427 Nürnberg (nachfolgend „Anbieter“) im Zusammenhang mit der Bereitstellung der client- und serverbasierten Anwendung „HUMANSTARSapp“ durch den Anbieter an den Kunden (nachfolgend „Kunden“).
1.2 Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter nicht an. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn der Anbieter der Geltung solcher Regelungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die auf die Vertragslaufzeit befristete, entgeltliche Überlassung der client- und serverbasierten Kommunikations- und Messaging-Anwendung „HUMANSTARSapp“ des Anbieters, einschließlich der enthaltenen Schnittstellen zum Fernzugriff auf Datenbanken und Systeme des Anbieters oder Drittanbietern (nachfolgend einheitlich „Software“).Vertragsgegenstand ist nur jeweils die vom Anbieter zuletzt veröffentlichte aktuelle Programmversion der Software.
2.2 Eine Verpflichtung zur Bereitstellung oder Überlassung von nicht veröffentlichten Programmversionen oder des Quellcodes der Software ist nicht Vertragsgegenstand.
2.3 Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Software ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Verfügung stehende offizielle Programmbeschreibung sowie das vertraglich vereinbarte Leistungspaket abschließend maßgeblich. Eine Beschaffenheit oder ein Funktionsumfang der Software, der bzw. die über die offizielle Programmbeschreibung bzw. das vereinbarte Leistungspaket hinausgeht, wird nicht geschuldet. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen, Äußerungen oder Werbungaussagen des Anbieters, dessen Angestellten oder dessen Vertriebspartnern herleiten, es sei denn, dass der Anbieter dies schriftlich bestätigt hat. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr, dass die Software für einen vom Kunden vorgesehenen sonstigen bestimmten Zweck geeignet ist.
2.4 Der Kunde hat sich über den Leistungsumfang und die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
2.5 Bei den in der Software enthaltenen Schnittstellen zu Datenbanken, Systemen und Modulen von Drittanbietern handelt es sich um digitale Verbindungen, über die Daten, Inhalte und Leistungen automatisiert abgerufen und in die Funktionen der Software eingebunden werden können. Der Anbieter schuldet lediglich die Eröffnung der Möglichkeit zum Zugriff, Abruf und Austausch solcher Daten und Inhalte. Der Anbieter schuldet weder die Daten und Inhalte selbst, noch deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, dass es sich um vom Anbieter selbst generierte Daten und Inhalte handelt oder die fehlende Richtigkeit oder Vollständigkeit solcher Daten auf Umstände zurückzuführen ist, die der Anbieter zu vertreten hat.
2.6 Der Anbieter hält zur Gewährleistung der bestimmungsgemäßen Funktionen der Software für die vom Kunden erzeugten Daten (nachfolgend: „Anwendungsdaten“) Speicherplatz in dem vom Kunden ausgewählte Leistungspaket angegebenen Umfang bereit. Soweit der Umfang des Speicherplatzes nicht ausdrücklich festgelegt ist, schuldet der Anbieter die Bereitstellung von Speicherplatz in angemessenem Umfang.
2.7 Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Programmversion der Software eine wesentliche Änderung von Funktionen einhergeht, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
2.8 Der Anbieter liefert die Software durch Übersendung des installationsbereiten Objektcodes der Software auf einem Datenträger oder durch Bereitstellung zum Download durch den Kunden und Benachrichtigung des Kunden über die Bereitstellung unter Angabe aller erforderlichen Informationen, die für den Download erforderlich sind.
2.9 Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden eine integrierte Benutzerhilfe zur Verfügung. Der Kunde akzeptiert dies als Dokumentation und Benutzerhandbuch. Der Kunde ist berechtigt, die Dokumentation und das Benutzerhandbuch zu speichern und zu vervielfältigen, wenn und soweit dies für bestimmungsgemäße Nutzung Software erforderlich ist.
2.10 Installation und die Vornahme kundenspezifischer Einstellungen an der installierten Software werden nicht geschuldet.
3. Online-Services
3.1 Die Software enthält Schnittstellen zum Fernzugriff über das Internet auf Datenbanken und Systeme des Anbieters oder von Drittanbietern, die über Systeme des Anbieters eingebunden werden (Online-Services). Vertragsgegenstand von Online-Services ist die technische Bereitstellung einer Fernzugriffs- bzw. Übertragungsmöglichkeit.
3.2 Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Datenleitung, über die der Fernzugriff bzw. die Übertragung stattfinden soll und die Anbindung von Datenbanken und Systemen von Drittanbietern, die nicht über Systeme des Anbieters angebunden werden (On-Premise), sind nicht Bestandteil der Online-Services des Anbieters und deshalb nicht Vertragsgegenstand.
4. Einräumung von Nutzungsrechten
4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit für ausschließlich eigene betriebliche Zwecke bestimmungsgemäß und entsprechend dem im vereinbarten Leistungspaket festgelegten Umfang zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten, fälligen Vergütung.
4.2 Der Kunde ist zu einer Nutzung der Software, die über die eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung des Anbieters, insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als ggf. vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
4.3 Der Kunde darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle abzuwickeln. Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Software (z. B. als Application Service Providing oder Software as a Service) oder (iii) die Nutzung der Software zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind, ist nicht zulässig und setzt eine gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter voraus. Die gewerbliche Weiter- oder Untervermietung ist untersagt.
4.4 Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
4.5 Der Kunde ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i. S. des § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er dem Anbieter zwei Versuche, den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu.
4.6 Der Kunde ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und erst, wenn der Anbieter nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
4.7 Überlässt der Anbieter dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege eine neue Programmversion (z. B. Patch, Update, Upgrade), die die früher überlassene Software ersetzt, unterliegt diese denselben vertraglichen Bestimmungen. Stellt der Anbieter eine neue Programmversion zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Kunden auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt.
5. Verfügbarkeit und Fehlerbeseitigung
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, gewährleistet der Anbieter eine Verfügbarkeit der Online-Services gemäß Ziffer 3.1 von 98% im Monatsmittel. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit zählen Ausfälle sowie Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit aufgrund regulärer Wartungsarbeiten, die täglich zwischen 22:00 und 06:00 Uhr liegen.
5.2 Der Anbieter stellt an Werktagen, von Montag bis Freitag von 09.00 – 18.00 Uhr (nachfolgend „übliche Geschäftszeiten“) eine telefonische Hotline zur Verfügung. Der Kunde informiert den Anbieter telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über aufgetretene Probleme. Der Kunde wird hierfür alle notwendigen Informationen zur schnellstmöglichen Bearbeitung zur Verfügung stellen. Bei Problemen des Kunden, die im Wege einer telefonischen Beratung nicht umgehend gelöst werden können, wird der Anbieter den Fehler analysieren und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung ausarbeiten. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von zwölf Stunden ab Kenntnis des Anbieters von dem Fehler erfolgen kann, wird der Anbieter den Kunden unter Angabe von Gründen über den voraussichtlichen Zeitraum für die Fehlerbehebung verständigen. Bei den Reaktions- und Fehlerbeseitigungszeiten bleiben Zeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters unberücksichtigt.
6. Datenhaltung von Anwendungsdaten
6.1 Der Anbieter hält die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten und alle sonstigen gespeicherten Daten des Kunden während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von einem Monat gespeichert und verfügbar.
6.2 Der Anbieter stellt die Anwendungsdaten des Kunden auf dessen Wunsch auf einem üblichen Datenträger in einem gängigen Datenformat oder im Wege der Datenfernübertragung zur Übernahme gegen Erstattung der erforderlichen und nachgewiesenen Kosten zur Übernahme bereit. Der Anbieter ist nicht berechtigt, Anwendungsdaten des Kunden zurückzubehalten.
6.3 Sofern und soweit durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke. Nach ermöglichter Datensicherung und vorheriger Mitteilung in Textform, mit der der Kunde zum Download der Datensicherung binnen drei Wochen aufgefordert wird, ist der Anbieter zum Löschen der Datenbanken berechtigt.
7. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm bereitgestellten Nutzungs- und Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an andere Nutzer oder Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch der Nutzungs- und Zugangsdaten und eine unbefugte Nutzung der Online-Services gemäß Ziffer 3.1 zu verhindern.
7.2 Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten oder ihm Erkenntnisse vorliegen, dass über die von ihm eröffnete Internet- oder Telekommunikationsverbindung unbefugter Zugriff auf den Online-Services stattgefunden hat.
7.3 Der Kunde stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Internet- und Telekommunikationsverbindung, Daten weder aus dem System abgerufen werden, noch in das System des Anbieters übertragen werden, soweit dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht oder hierdurch die Sicherheit und Integrität des Systems des Anbieters oder der dort gespeicherten Daten gefährdet wird. Der Kunde wird auf seinen Systemen insbesondere Virenschutzprogramme einsetzen.
7.4 Der Kunde stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Internet- oder Telekommunikationsverbindung zum Anbieter übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über hinreichende Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.
7.5 Der Kunde stellt sicher, dass die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Funktionen nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet.
7.6 Der Kunde stellt sicher, dass die unter Nutzung der Software erzeugten Anwendungsdaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend gesichert werden, um bei Verlust von Daten diese wiederherzustellen zu können.
7.7 Der Kunde beachtet die vom Anbieter für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise. Er wird sich in regelmäßigen Abständen auf der Webseite des Anbieters über aktuelle Produkthinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
8. Sperrung, Löschung
8.1 Verletzt der Kunde die Regelungen in Ziffer 7.1 oder aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Online-Services gemäß Ziffer 3.1 oder Anwendungsdaten gemäß Ziffer 6.1 sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
8.2 Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Ziffer 7.5, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen.
9. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsausschluss
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der Preisstufe, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters für die jeweilige Anzahl der dem Kunden zurechenbaren Nutzerkonten ergibt.
Erhöht sich die Anzahl der Nutzerkonten im laufenden Kalenderjahr, richtet sich die Vergütung ab dem auf die Änderung folgenden Kalendermonat nach der für die erhöhte Nutzerkontenzahl maßgeblichen Preisstufe. Im Falle der Reduzierung der Nutzerkontenzahl bleibt die zuletzt anwendbare Preisstufe unverändert.
9.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für das laufende Kalenderjahr im Voraus mit einer Zahlungsfrist von zehn Werktagen gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Der Anbieter ist berechtigt, die Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr aufgrund einer sich nach Ziffer 9.2 ergebenden Erhöhung anzupassen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9%-Punkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Im Falle einer Rücklastschrift fallen zusätzliche Kosten für den erneuten Einzug an. Neben den bankseitigen Gebühren werden 15 Euro Bearbeitungsgebühr je Rücklastschrift berechnet.
Für laufende Zahlungen steht dem Kunden ein Aufrechnungsrecht nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.
10. Sach- und Rechtsmängel
10.1 Der Anbieter leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er dem Kunden nach eigener Wahl eine mangelfreien Programmversion der Software oder beseitigt den Mangel. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
10.2 Bei Rechtsmängeln leistet der Anbieter zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft der Anbieter dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der Software oder tauscht diese durch eine gleichwertige Software aus.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, eine neue Programmversion der Software oder eine gleichwertige Software zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
10.4 Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
10.5 Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder die Vergütung mindern.
10.6 Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Anbieter im Rahmen der in diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen festgelegten Grenzen. Der Anbieter kann nach Ablauf einer nach Ziffer 10.4 gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt. Nach Fristablauf geht das Wahlrecht auf den Anbieter über.
10.7 Erbringt der Anbieter Leistungen im Zusammenhang mit einer Suche nach vermeintlichen Fehlern der Software oder deren Beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann der Anbieter hierfür Vergütung verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar dem Anbieter zuzurechnen ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten des Anbieters, der dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht nachgekommen ist.
10.8 Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich und umfassend. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit dem Anbieter ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung vor.
11. Haftung
11.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat.
11.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.
11.3 In anderen Fällen haftet der Anbieter nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für die gesetzlichen Vertreter des Anbieters und dessen Erfüllungsgehilfen.
12. Beginn und Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen, Kündigung
12.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monaten und beginnt mit der Bereitstellung der Software. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
12.2 Während der Vertragslaufzeit ist das Recht zur Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen.
12.3 Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Beendigung von Vertragsverhältnissen
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde ihm überlassene Gegenstände, Originaldatenträger einschließlich Handbüchern und Dokumentation zurückzugeben, wenn und soweit diese nach dem Vertragszweck nicht zum Verbleib beim Kunden bestimmt sind. Gegebenenfalls erstellte Kopien sind vollständig und endgültig zu löschen.
13.2 Der Anbieter kann statt der Rückgabe auch die Löschung bzw. die Vernichtung überlassener Gegenstände verlangen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter findet ausschließlich materielles Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) ist ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, nach eigener Wahl eigene Ansprüche an dem Gerichtsstand eines Kunden geltend zu machen.
14.3 Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden allgemeinen und besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragsparteien werden sich auf eine Ersatzregelung verständigen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Regelungen.